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Das Bankgeheimnis in Deutschland begründet sich auf verschiedenen Rechtsgrundlagen. Für die Praxis taugen sie aber alle nicht, denn die Politiker und Finanzminister haben merere Gesetze durchgebracht, die das Bankgeheimnis durchbrechen. Das gilt nicht nur für  Strafverfahren in steuerlichen Angelegenheiten (hier besteht gar kein Bankgeheimnis). Auch im Besteuerungsverfahren kann das Finanzamt von jeder Bank Informationen verlangen.

Die Finanzbehörden dürfen von den Banken und Kreditinstituten zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung Auskünfte über Kontenstände und Zahlungseingänge anfordern. Außerdem müssen die Banken Dateien führen, welche Konten, Depots zur Person gehören und wer verfügungsberechtigt ist. Auf diese Dateien darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugreifen.

Es werden heute die persönliche Daten, zu allen Konten, die Dividenden- und Zinseinkünfte, Depotstände usw. routinemäßig erfasst und in regelmäßigen Abständen abgerufen.  Bereits 2007 waren es täglich über 5.000 Kontenabfragen.

Fazit: Egal, auf welche Rechtsgrundlage sich das Bankgeheimnis im Detail stützt - es bleibt nur noch festzustellen, dass im Verhältnis zu den staatlichen Organen und Behörden das Bankgeheimnis praktisch aufgehoben wurde.

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Der Datensammelwahn der deutschen Politiker kennt kein Ende, der nächste Schritt ist ELENA die Datensammelmaschine gegen Arbeitnehmer. Alle die bei den Kontenabrufen und CD-Käufen noch laut verkündet haben - "Ich bin steuerehrlich, das betrifft mich nicht!" müssen jetzt erfahren - darum geht es nicht. Informationen und Wissen - das ist Macht. Und totale Kontrolle ist das Ziel für eine Regierung, die seine Bürger unter Generalverdacht stellt.

 

Die Bundesregierung setzt Ihre Politik der "gläsernen Bürger" in diversen  Abkommen mit anderen Ländern (z.B. mit der Schweiz) um und versucht, auch dort das Bankgeheimnis zu unterwandern. (Wie Sie sich vor unberechtigter Abgeltungssteuer in der Schweiz schützen erfahren Sie hier...)

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